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Beiträge: 133

07.09.2015 14:32
Zulassung Antworten

Zur Zeit müssen fast alle Fahrzeuge für die deutsche Zulassung umgebaut werden und im Einzelverfahren durch TÜV usw. abgenommen werden.
Die Art der Zulassung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Durch Europa gibt es aber jetzt eine einheitliche Richtlinie für die Quad und ATV.
Den Anfang bei den Quads machte die Zulassungsart "PKW offen" - damals gab es teilweise Fahrzeuge ohne Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung. Die PKW-Richtlinien sind seit einigen Jahren deutlich verändert, so dass eine Zulassung von einem Quad als Pkw heute nicht mehr in Frage kommt. Probleme ergeben sich u.a. bei Abgas und Geräuschwerten oder so simplen Dingen wie einer Wegfahrsperre. Die ATV wurden zu Anfang generell als Zugmaschine zugelassen. In der Regel wurde die Geschwindigkeit auf 59 Km/h begrenzt.



Heute gibt es zwei Zulassungsarten:
Sportquads werden meistens umgebaut nach den neuen europäischen Richtlinien für " Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen bzw. Güterbeförderung ". Diese Bauart ist eine Mischung aus Pkw- und Motorradrichtlinien. Aber auch hier sind noch Ausnahmegenehmigungen der Regierungspräsidenten notwendig ( z.B. Diebstahlsicherung oder motorradähnliche Bremsanlagen). Seit Anfang 2001 gibt es die ersten EG-Konformen Fahrzeuge ( EG-Betriebserlaubnis). Diese Fahrzeuge entsprechen genau den Richtlinien und verfügen z.B. über ein Kombibremssystem. Die Fahrzeuge werden vom Werk aus mit allen notwendigen Teilen geliefert und verfügen über ein sogenanntes COC-Dokument.
Als Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personen oder Güterbeförderung ( VKP oder VKG) sind neben den Abgas- und Geräuschwerten auch die Fahrleistung begrenzt. Sofern Bauartbedingt möglich ist eine maximale Leistung von 15 kW zulässig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht.
Ein PKW Führerschein ( B, 3 ) reicht zum führen dieser Fahrzeuge aus.


Beim ATV ist in den meisten Fällen eine Zulassung als Zugmaschine möglich - hier müssen alle Vorschriften unserer deutschen STVZO eingehalten werden.
Der Vorteil liegt bei der vollen Motorleistung ohne Geschwindigkeits- begrenzung. In einigen Zulassungsgebieten kann es aber zu Problemen mit dieser Zulassungsart kommen. So dass auch hier nur die neue etwas aufwendigere Zulassungsform VKP/VKG möglich ist.


Tipp: Gerade beim Umbau für die Straßenzulassung sollte auf Qualität geachtet werden ! Im Bereich der Fahrzeugelektrik ist fachgerechte Verkabelung und Verwendung von hochwertigen Komponenten (Schaltern, Scheinwerfern usw.) äußerst wichtig. Auch bei den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sollte z.B. eine alternativ Bereifung nicht fehlen, den nachträgliche Eintragungen sind sehr schwierig und teuer.

Dirk Heller

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